- Die DMG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO), und zwar vor allem den Zweck, die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Maschinen- und Elektrotechnik im Verkehrswesen – insbesondere im Bahnwesen – zu fördern und die hierzu notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Zweck der DMG ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
- Dem Zweck der DMG dienen:
- a) Vortragsveranstaltungen der DMG und ihrer Bezirksgruppen
- b) die Ausrichtung von Ideenwettbewerben
- c) Anregungen von Versuchen zur Klärung maschinen- und elektrotechnischer Fragen
- d) Besichtigung von Industrie- und Verkehrsanlagen
- e) Veröffentlichungen der DMG
- f) Verwaltung der DMG-Krienitz-Stiftung
- g) Fortbildungsseminare für den bahntechnischen Führungsnachwuchs
und den bahnwissenschaftlichen Nachwuchs
- h) finanzielle Beihilfen aus Mitteln der DMG und der DMG-Krienitz-Stiftung an Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs von Fachrichtungen, deren Förderung im Interesse der DMG liegt
- Die DMG ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Pauschale Aufwandsentschädigungen und sonstige Vergütungen sind gestattet, soweit sie nicht in unangemessener Höhe erfolgen.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.